• Pickardstr. 16 - 66346 Püttlingen
  • versandkostenfrei ab 45,00€ Warenwert
  • 06898 - 5488380
  • info@derhaustiershop.de
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Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Aquaristik Kattler, Bahnhofstr. 40, 66346 Püttlingen) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Informationen über die Entsorgung und Verwertung von Altbatterien finden Sie auf batterie-zurueck.de

Was kostet die Batterieentsorgung?

Der Kaufpreis für Batterien und Akkus enthält auch immer den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeitrag. Dieser deckt die Kosten* für Sammlung, Verwertung und Information gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und beläuft sich aktuell durchschnittlich auf 0,55 Euro pro Kilogramm.

* Die angegebenen Kosten ergeben sich aus der Berechnung des Durchschnittspreises über alle chemischen Systeme hinweg. Bei dieser Angabe handelt es sich derzeit noch um einen Schätzwert. In Zukunft werden die hier angegebenen Daten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer berechnet. Hierfür werden keine wettbewerbsrelevanten Daten ausgetauscht.

Gesetzliche Grundlage

Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542):

(4) Die vom Hersteller zu zahlenden finanziellen Beiträge decken bezüglich der von dem Hersteller auf dem Markt des betreffenden Mitgliedstaats bereitgestellten Produkte die folgenden Kosten:

a) Kosten für die getrennte Sammlung von Altbatterien und der anschließenden Beförderung und der anschließenden Behandlung der Altbatterien, wobei etwaige Einnahmen aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung oder dem Wert der aus recycelten Altbatterien wiedergewonnenen Sekundärrohstoffe zu berücksichtigen sind,

b) Kosten für die Durchführung einer Erhebung über die Zusammensetzung der gesammelten gemischten Siedlungsabfälle gemäß Artikel 69 Absatz 5,

c) Kosten für die Bereitstellung von Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien gemäß Artikel 74,

d) Kosten für die Erhebung und Übermittlung von Daten an die zuständigen Behörden gemäß Artikel 75.